Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICARUS 3Druck UG (haftungsbeschränkt)


1. Allgemeines

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen und jedes abgeschlossene Vertragsverhältnis zwischen uns (nachfolgend auch ICARUS 3Druck genannt) und dem Kunden.
  • Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung ausführen.
  • Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenbedingungen auch für künftige Vereinbarungen und Vertragsverhältnisse zwischen ICARUS 3Druck und demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
  • Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet    werden kann (§13 BGB). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen berufliche Tätigkeit handelt (§14 BGB). 

2. Angebot und Vertragsschluss

  • Alle Angebote von ICARUS 3Druck sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Muster, Kataloge, technische Dokumentationen und digitale 3D-Modelle, die wir dem Kunden überlassen haben. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der ICARUS 3Druck.
  • Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches ICARUS 3Druck innerhalb von  max. einer Woche nach seinem Zugang durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

  • Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistung werden gesondert berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich in EURO, ab Werk (EXW, Incoterms 2010), zuzüglich Verpackung-, Versicherungs- und Versandkosten, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben.
  • Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsbeträge unter EURO 100 sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist ICARUS 3Druck - ungeachtet weitergehender Rechte - berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
  • Im Falle des Verzugs oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kunden bestehen, ist ICARUS 3Druck berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftige, unbestrittene oder von ICARUS 3Druck anerkannte Gegenansprüche handelt.

4. Lieferbedingungen und Lieferverzug

  • Lieferungen erfolgen ab Werk ( EXW, Incoterms 2010)
  • Von uns in Ansicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder Termin zugesagt oder vereinbart ist. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  • ICARUS 3Druck ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  • Bei Übertragung des Liefertermins kann der Auftraggeber die Lieferung der Ware mit einer Frist von mindestens 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung anmahnen.
  • ICARUS 3Druck gerät mit dem Zugang der Aufforderung zur Lieferung und dem Ablaufen der darin genannten Frist in Verzug. Der Auftraggeber kann dann neben der Lieferung Ersatz eines ihm ggf. durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen, wobei sich dieser Anspruch be leichter Fahrlässigkeit von ICARUS 3Druck auf 1,0% des Wertes des von der Verzögerung betroffenenTeils der Leistung pro angefangene Kalenderwoche, höchstens aber insgesamt 5,0% des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung beschränkt.
  • Sofern die Lieferung unmöglich ist, so kann der Auftraggeber Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich jedoch auf 10% des Wertes des nicht gelieferten und damit nicht nutzbaren Teils der Lieferung. Weitgehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
  • Gleiches gilt, wenn ICARUS 3Druck während des Lieferverzugs die Lieferung unmöglich wird, nicht aber, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  • ICARUS 3Druck haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse(z.B. Betriebsstörungen aller _Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten be der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten9 verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

5.Versand, Gefahr-Übergang und Abnahme

  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware an die vom Auftraggeber angegebene Adress geliefert oder versandt.
  • Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  • Die Sendung wird von ICARUS 3Druck nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  • Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ICARUS 3Druck noch andere Leistungen (z.B. den Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ICARUS 3Druck dies dem Kunden angezeigt hat.
  • Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1,55 des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
  • Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Liefergegenstand als angenommen, wenn die Lieferung abgeschlossen ist, ICARUS 3Druck dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, seit der Lieferung 12 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit Nutzung des Liefergegenstands begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung 6 Werktage vergangen sind, und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, die die Nutzung des Liefergegenstands unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

6. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns Gegenden Kunden aus jedem Rechtsgrund, insbesondere aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung zustehen (gesicherte Forderungen), behalten wir uns das Eigentum an den gekauften Waren vor.
  • Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet werden, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom vertrag zurückzutreten und/oder die wäre auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir dieses Recht nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist entbehrlich ist.
  • Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
  • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden ''Erzeugnisse zu den vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie  für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  • Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentums-Anteils gemäß vorherstehendem Absatz zur Sicherheit an ICARUS 3Druck ab. ICARUS 3Druck nimmt die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Anlehnung der abgetretenen Forderungen.
  • Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der künde uns die abgetretenen Forderungen und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.
  • Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 50% werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  • Der Kunde ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch gleichwertige Sicherheitsleistungen, beispielsweise durch unbefristete und  eine unwiderrufliche Bankbürgschaft, abzulösen. die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

  • Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich bei den von ICARUS eDruck hergestellten Modellen um Reproduktionen auf Basis des überlassenen Datenmaterials (Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen) handelt. Bei fehlerhaften und unvollständigen bzw. ungenauen Vorlagen kann Edie Reproduktion ungenau werden und in Details nicht der Vorlage entsprechen.
  • Unterschiedliche Auffassungen zu Ästhetik und Formgebung bzw. Darstellung begründen keinen Mangel. Eine ästhetischer Wert wird nicht geschuldet. Materialbedingt sind Abweichungen in Form und Farbe möglich und stellen keinen Mangel dar. Aufgrund des Produktionsprozesses sind technisch bedingte Abweichungen möglich, auf die ICARUS 3Druck keinen Einfluss hat.
  • Geringfügige Maßabweichungen stellen keinen Mangel dar, eine Haftung von  ICARUS 3Druck für solche Abweichungen scheidet aus, es sei denn der Kunde gibt bei Auftragserteilung ausdrücklich bestimmte Maße und Toleranzen vor und macht diese ausreichend kenntlich.
  • Die produzierten Modelle erheben keinen Anspruch auf Funktionalität und Zweckerfüllung .
  • Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Vorgaben (Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen). Vorgaben und Zulieferungen (auch Datenträger und Datenübertragungen) des Auftraggebers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht seitens ICARUS §Druck. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder Vorgaben, die offensichtlich fehlerhaft sind.
  • ICARUS 3Druck hafte nicht für Schäden, die aus der Unrichtigkeit der Vorgaben und zur Verfügung gestellten (Zeichnungen, CAD-Daten,Modellen oder sonstigen Informationen) des Auftraggebers resultieren.
  • Zur Geltendmachung von Mängelansprüchen muss der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung- und Rüge-Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein.
  • Von festgestellten, erkennbaren Mängeln muss ICARUS 3Druck unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, spätestens jedoch 5 Werktage nach Entgegennahme der Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung der Mängel.
  • Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und den betroffenen Kaufgegenstand sowie des behaupteten Mangel in nachprüfbarer Weise zu bezeichnen.
  • Die Bearbeitung der Mängelanzeige durch ICARUS 3Druck bedeutet weder eine Anerkennung des Mangels noch einen Verzicht auf die Rüge-Obliegenheiten des Kunden.
  • Der monierte Kaufgegenstand ist auf Anforderung von ICARUS 3Druck hin anICARUS 3Druck zurückzuschicken.
  • Der Auftraggeber hat die Kosten, die im Rahmen seiner Untersuchung des Kaufgegenstandes entstehen, selbst zu tragen.
  • Bei begründeter Mängelrüge ist ICARUS 3Druck unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung verpflichtet. Im Falle der Mangelbeseitigung hat ICARUS 3Druck alle für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeite- und Materialkosten zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der mangelhafte Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
  • Sofern eine Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehlschlägt oder ICARUS 3Druck nicht innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung oder Ersatzlieferung leistet, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Sofern keine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart wird oder betriebliche Erfordernisse eine kürzere Frist zwingend erforderlich machen, gilt eine Frist von 4 Wochen als angemessen.
  • Ausgenommen der Gewährleistungsverpflichtung sind Fehler und schaden, die entstanden sind, weil Fehler vom Auftraggeber nicht angezeigt wurden, der Auftraggeber ICARUS 3Druck nicht unverzüglich nach Aufforderung Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, in nicht genehmigter Weise verändert oder nicht den Vorschriften entsprechend behandelt hat.
  • Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelfeststellung und für die Recht-Zeitigkeit der Mängelrüge, obliegt dem Auftraggeber.
  • Ist ICARUS 3Druck aufgrund einer Mängelrüge des Auftraggebers tätig geworden, obwohl kein Mangel vorlag, kann ICARUS 3Druck dem Auftraggeber den eigenen Aufwand in Rechnung stellen.

8. Gesamthaftung

  • Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  • Auf Schadenersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.                   Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ( Verpflichtung, den Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aus deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • Die sich aus vorheriger Ziffer ergebendenHaftungs-Beschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
  • Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem.§§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  • ICARUS 3Druck weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die von ICARUS 3Druck gefertigten Modelle nicht als Spielzeug eignen. Sie sind daher außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Kleinteile und abgebrochene, z.T. spitze Teile können verschluckt oder kleinste Bruchteile eingeatmet werden. Die verwendeten Farben sind nicht zum Verzehr geeignet.

 

9. Verjährung

  • Abweichend von §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sich- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahr-Übergang.
  • Handelt es sich bei der Ware jedoch um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für eine Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Gefahr-Übergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dringliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr.1 BGB), bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
  • Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§295,§199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungs-Gesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatz-Ansprüche des Kunden gem. Ziff.8 ausschließlich der gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

  • ICARUS 3Druck verpflichtet sich alle vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen, CAD-Dateien, Modelle oder sonstige Informationen vertraulich zu behandeln. ICARUS 3Druck verpflichtet sich ebenso , über alle im Wege der Auftragsausführung zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  • Der Auftraggeber gewährt ICARUS 3Druck zur Ausführung eines Auftrages , einschließlich der Ermittlung der Herstellungs-bzw. Druckkosten, ein temporäres Nutzungsrecht an allen zur Verfügung gestellten Zeichnungen, CAD-Daten , Modelle oder sonstige Informationen. Dieses umfasst insbesondere die Erlaubnis aus den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen §D-Modelle zu drucken.
  • Hat der Auftraggeber ICARUS 3Druck Zeichnungen , CAD-Daten , Modelle oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass ein Auftrag erteilt wird, so werden diese nur gegen Kostenerstattung zurückgeschickt, andernfalls werden alle Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen spätestens 3 Monate nach Angebotsabgabe vernichtet.
  • Werden ICARUS 3Druck vom Auftraggeber Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung gestellt, so versichert der Auftraggeber, dass diese frei von Rechten Dritter sind und mit deren Verwendung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  • Werden durch Lieferungen/Leistungen von ICARUS 3Druck Schutzrechte Dritter insbesondere Marken-oder Urheberrechte verletzt, so haftet ausschließlich der 'A'uftraggeber im Innenverhältnis zu ICARUS 3Druck allein.
  • Im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund einer Schutzrechtsverletzung wird der Auftraggeber ICARUS 3Druck freistellen, daraus resultierende Verteidigungskosten erstatten und sonstige Schäden ersetzen. ICARUS 3Druck hat in diesem Fall gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf eine Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, ICARUS 3Druck unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung Dritter geltend gemacht werden.
  • Der Auftraggeber versichert, dass seine zur Verfügung gestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle oder sonstige Informationen nicht für den Bau von Waffen oder Waffenteilen oder gesetzlich verbotenen Objekten genutzt werden können.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand , Rechtswahl und Teilnichtigkeit

  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllung- und Zahlungsort der Firmensitz von ICARUS 3Druck in Hamburg.
  • Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz von ICARUS 3Druck in Hamburg. ICARUS 3Druck ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
  • Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der UN Kaufrechts-Konvention (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
  • Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

So findet SIE uns

ICARUS 3Druck UG haftungsbeschränkt) / Elly-Heuss-Knapp-Ring 151 / 21035 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 819 825 60  Mob.: (0) 176 572 680 37 oder über unser Kontaktformular.